Krankengeld oder Krankentagegeldversicherung?
Die Begriffe Krankengeld und Krankentagegeld klingen sehr ähnlich, haben aber nicht viel miteinander gemein. Unter dem Krankengeld werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung verstanden, die nach einer mehr als sechs Wochen andauernden Erkrankung erbracht werden. Der Satz beträgt 70 % des Regelentgeltes, der volle Lohn wird also nicht gezahlt – und hier beginnen für viele Menschen die Schwierigkeiten. Wer nicht auf Erspartes zurückgreifen kann oder monatlich hohe Überschüsse durch das Einkommen hat, kommt um die Krankentagegeldversicherung kaum herum. Sie schließt die entstehende Lücke in der Versorgung und sorgt dafür, dass Sie Ihren Lebensstandard beibehalten können. Die Krankentagegeldversicherung ist übrigens für gesetzlich Versicherte ebenso sinnvoll wie für privat Versicherte.
Wie privat versicherte Arbeitnehmer von der Krankentagegeldversicherung profitieren
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind üblicherweise deutlich höher, als im System der gesetzlichen Krankenversicherung üblich. Bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es allerdings eine Ausnahme, für die eine Absicherung unbedingt benötigt wird. Nach den gesetzlich vorgeschriebenen sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber wird von der privaten Krankenkasse kein Krankengeld gezahlt. Wurde keine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, bedeutet dies, dass Sie vollkommen ohne Einkommen sind.
Krankentagegeldversicherung für gesetzlich versicherte Selbstständige
Wenn Sie sich selbstständig gemacht und eine gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen haben, können Sie wählen, ob Sie von der gesetzlichen Krankenkasse Krankentagegeld erhalten möchten, oder nicht. Verzichten Sie auf das Krankentagegeld, verringert sich der Beitrag. Hier kann es sinnvoll sein, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen, die womöglich auch schon früher zahlt, als nach sechs Wochen. Da die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Selbstständige natürlich nicht greift, würde dies bedeuten, dass Sie bei einer Arbeitsunfähigkeit einen Zeitraum von sechs Wochen überbrücken müssten, in dem Sie womöglich keinerlei Einkünfte generieren. Eine private Krankentagegeldversicherung, welche bereits nach drei oder vier Wochen Leistungen erbringt, ist hier die bessere Alternative – insbesondere dann, wenn Sie einen monatlichen Gewinn erzielen, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Bei einer privaten Krankentagegeldversicherung können Sie Vereinbarungen treffen, die das volle Einkommen absichern.