Unverzichtbarer Schutz für Selbstständige und Unternehmen

Wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist, trägt besondere unternehmerische Risiken. Durch die eigene Tätigkeit oder durch Mitarbeiter können Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen, für die das Unternehmen haftbar gemacht werden kann.

Eine Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen berechtigter Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Welche Absicherung erforderlich und sinnvoll ist, hängt dabei wesentlich von der jeweiligen Tätigkeit, der Branche und den individuellen Risiken des Unternehmens ab.

Als Versicherungsmakler unterstütze ich Sie dabei, passende Angebote verschiedener Versicherer zu vergleichen und einen Versicherungsschutz zu finden, der zu Ihrem Unternehmen passt. Die Beratung ist persönlich in Berlin oder deutschlandweit online möglich.

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Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Wo liegen die Unterschiede?

Sowohl die Berufs- als auch die Betriebshaftpflichtversicherung schützen vor Haftungsrisiken aus der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit. Sie prüfen zunächst, ob Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Berechtigte Ansprüche werden im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes reguliert, unberechtigte Ansprüche abgewehrt.

Die Betriebshaftpflichtversicherung richtet sich vor allem an Unternehmen und Gewerbetreibende und deckt typischerweise Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden ab. Versichert sind dabei in der Regel nicht nur die Inhaber, sondern im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit auch die Mitarbeiter.

Bei der Berufshaftpflichtversicherung steht dagegen die besondere Haftung aus der Ausübung bestimmter Berufe im Vordergrund. Insbesondere bei beratenden, planenden oder verwaltenden Tätigkeiten können sogenannte echte Vermögensschäden eine zentrale Rolle spielen. Diese können beispielsweise durch folgende Fehler entstehen:

  • Beratungs- oder Aufklärungsfehler
  • Berechnungs- und Kalkulationsfehler
  • Bewertungsfehler
  • Planungsfehler
  • Fristversäumnisse
  • Dokumentationsfehler

Für bestimmte Berufsgruppen besteht eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflicht- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Dazu gehören beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare und Versicherungsvermittler. Bei anderen Tätigkeiten kann ein entsprechender Versicherungsschutz aufgrund des individuellen Haftungsrisikos sinnvoll oder Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit einem Auftraggeber sein.

Welche Form der Haftpflichtversicherung benötigt wird, lässt sich daher nicht allein anhand der Bezeichnung des Berufs entscheiden. Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit und die daraus entstehenden Haftungsrisiken.

Betriebshaftpflichtversicherung: Schutz bei Personen- und Sachschäden

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen insbesondere vor Schadenersatzansprüchen aufgrund von Personen- und Sachschäden, die durch die betriebliche Tätigkeit entstehen. Mitversichert sind in der Regel auch sogenannte daraus resultierende Vermögensschäden.

Ein typisches Beispiel: Beschädigt ein Mitarbeiter bei Arbeiten beim Kunden fremdes Eigentum, können sowohl die Reparaturkosten als auch weitere daraus entstehende finanzielle Schäden eine Rolle spielen. Die Betriebshaftpflicht prüft die Haftungsfrage, reguliert berechtigte Ansprüche im Rahmen des Versicherungsschutzes und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Je nach Tätigkeit können zusätzliche Risiken relevant sein. Deshalb sollte der Versicherungsschutz immer zum tatsächlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens passen.

Worauf beim Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu achten ist

Entscheidend ist zunächst, welche Risiken aus der konkreten Tätigkeit entstehen. Bei bestimmten Berufsgruppen bestehen gesetzliche Vorgaben für den Versicherungsschutz und die erforderlichen Mindestversicherungssummen. Darüber hinaus sollte die Deckungssumme so gewählt werden, dass sie zum tatsächlichen Schadenpotenzial der Tätigkeit passt.

Mindestens ebenso wichtig sind die Versicherungsbedingungen. Zu prüfen ist beispielsweise, welche Tätigkeiten tatsächlich versichert sind, welche Personen vom Versicherungsschutz erfasst werden, welche Ausschlüsse bestehen und welche Selbstbeteiligungen vereinbart sind. Bei einer Vermögensschadenhaftpflicht können zudem beispielsweise Nachhaftung, Rückwärtsversicherung und Jahreshöchstleistung von Bedeutung sein.

Bei Unternehmen mit besonderen Tätigkeiten oder hohen Auftragssummen können individuell vereinbarte Deckungskonzepte erforderlich sein.

Versicherungsschutz passend zum Unternehmen gestalten

Eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sollte auf die tatsächliche Tätigkeit des Unternehmens beziehungsweise des Freiberuflers abgestimmt sein. Umsatz, Mitarbeiterzahl, Tätigkeitsbereiche, Auftraggeber und mögliche Schadenhöhen gehören zu den Faktoren, die bei der Auswahl des Versicherungsschutzes berücksichtigt werden sollten.

Als Versicherungsmakler unterstütze ich Sie dabei, die relevanten Risiken zu ermitteln und Angebote und Bedingungen verschiedener Versicherer miteinander zu vergleichen. So lässt sich ein Versicherungsschutz zusammenstellen, der zu Ihrer beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit passt.

Die Beratung ist persönlich in Berlin oder deutschlandweit online möglich.

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