Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar
Kommt es aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Sie selbst können bestimmen, wie hoch die Rentenzahlung ausfällt. Darin besteht häufig ein großer Stolperstein: um die Beiträge möglichst gering zu halten, setzen viele Versicherte auch eine zu niedrige Rente an – was sich im Falle einer tatsächlichen Berufsunfähigkeit rächt. Ebenso handelt es sich nicht um eine sinnvolle Sparmaßnahme, wenn Sie anstelle einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf die günstigere Unfallversicherung setzen. Der Unterschied zwischen beiden Policen besteht darin, dass die Unfallversicherung auch nur dann zahlt, wenn Berufsunfähigkeit durch einen Unfall hervorgerufen wurde. In den meisten Fällen sorgt aber eine Erkrankung dafür, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie nicht mehr bis zum Ende Ihres Erwerbslebens durcharbeiten können, ist leider sehr hoch: derzeit ist bundesweit rund jeder Vierte von einer Berufsunfähigkeit betroffen, durch den immer späteren Renteneintritt dürfte der Anteil sogar noch steigen.
Welche Leistungen erhalten Sie ohne Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wenn Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, besteht Anspruch auf die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Problematisch ist bei der Erwerbsminderungsrente allerdings nicht nur die geringe Summe, die dazu führt, dass Sie Ihren Lebensstandard keinesfalls halten können. Wie der Name bereits zu erkennen gibt, wird die Erwerbsminderungsrente nur dann ausgezahlt, wenn Sie überhaupt nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten. Es reicht also die theoretische Möglichkeit aus, dass Sie in irgendeinem Beruf, für den Sie gar nicht ausgebildet sind, arbeiten könnten, um Ihnen die Erwerbsminderungsrente zu verweigern.
Details in den Vertragsbedingungen beachten
Auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung muss das Thema der grundsätzlichen Erwerbsfähigkeit berücksichtigt werden. Hierbei ist in den Vertragsbedingungen die Rede von „angemessenen Maßnahmen bei zur betrieblichen Umorganisation“. Im Klartext bedeutet dies: der Versicherer verlangt von Ihnen, dass Sie Ihr Unternehmen derart umstrukturieren, dass Sie die selbstständige Tätigkeit auch nach einer gesundheitlichen Beeinträchtigung fortführen können – und die Berufsunfähigkeitsversicherung keine Leistungen erbringen muss. Diese Einschränkung sollte nach Möglichkeit beim Abschluss des Vertrages ausgeschlossen werden.