Berufsunfähigkeitsversicherung: viele Details machen Auswahl schwierig

Die meisten Menschen erwirtschaften ihr Einkommen auf Basis ihrer Qualifikation: kann der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden, fällt damit eine wichtige Lebensgrundlage weg – der finanzielle und soziale Abstieg ist bei einer anhaltenden Berufsunfähigkeit zumeist die unabwendbare Folge.

Aus diesem Grund ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Policen, die überhaupt abgeschlossen werden können. Nicht nur Selbstständige sind auf die Versicherung angewiesen, auch Arbeitnehmer und Auszubildende sowie Schüler und Studenten profitieren im Fall der Fälle enorm von der Police. Ich finde in Eberswalde eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie, die Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt.

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Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar

Kommt es aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Sie selbst können bestimmen, wie hoch die Rentenzahlung ausfällt. Darin besteht häufig ein großer Stolperstein: um die Beiträge möglichst gering zu halten, setzen viele Versicherte auch eine zu niedrige Rente an – was sich im Falle einer tatsächlichen Berufsunfähigkeit rächt. Ebenso handelt es sich nicht um eine sinnvolle Sparmaßnahme, wenn Sie anstelle einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf die günstigere Unfallversicherung setzen. Der Unterschied zwischen beiden Policen besteht darin, dass die Unfallversicherung auch nur dann zahlt, wenn Berufsunfähigkeit durch einen Unfall hervorgerufen wurde. In den meisten Fällen sorgt aber eine Erkrankung dafür, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie nicht mehr bis zum Ende Ihres Erwerbslebens durcharbeiten können, ist leider sehr hoch: derzeit ist bundesweit rund jeder Vierte von einer Berufsunfähigkeit betroffen, durch den immer späteren Renteneintritt dürfte der Anteil sogar noch steigen.

Welche Leistungen erhalten Sie ohne Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wenn Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, besteht Anspruch auf die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Problematisch ist bei der Erwerbsminderungsrente allerdings nicht nur die geringe Summe, die dazu führt, dass Sie Ihren Lebensstandard keinesfalls halten können. Wie der Name bereits zu erkennen gibt, wird die Erwerbsminderungsrente nur dann ausgezahlt, wenn Sie überhaupt nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten. Es reicht also die theoretische Möglichkeit aus, dass Sie in irgendeinem Beruf, für den Sie gar nicht ausgebildet sind, arbeiten könnten, um Ihnen die Erwerbsminderungsrente zu verweigern.

Details in den Vertragsbedingungen beachten

Auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung muss das Thema der grundsätzlichen Erwerbsfähigkeit berücksichtigt werden. Hierbei ist in den Vertragsbedingungen die Rede von „angemessenen Maßnahmen bei zur betrieblichen Umorganisation“. Im Klartext bedeutet dies: der Versicherer verlangt von Ihnen, dass Sie Ihr Unternehmen derart umstrukturieren, dass Sie die selbstständige Tätigkeit auch nach einer gesundheitlichen Beeinträchtigung fortführen können – und die Berufsunfähigkeitsversicherung keine Leistungen erbringen muss. Diese Einschränkung sollte nach Möglichkeit beim Abschluss des Vertrages ausgeschlossen werden.

Karenzzeit mindert Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein weiteres Problem ist die Karenzzeit zwischen dem Eintritt der Berufsunfähigkeit und dem Beginn der Rentenzahlungen. Um die Leistungen zu reduzieren, versuchen viele Versicherungen, diese Karenzzeit möglichst umfangreich zu gestalten. Weil eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit mit einer Dauer ab sechs Monaten zahlt, verringern sich so die Leistungen. Sie sollten also darauf bedacht sein, die Karenzzeit aus den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung zu streichen. Ein weiteres Detail, mit dem der Versicherer versucht, den Leistungseintritt aufzuschieben oder gar zu verhindern, ist die sogenannte Arztanordnungsklausel. Diese Klausel besagt, dass die Versicherung einen Arzt bestimmen kann, der die Berufsunfähigkeit feststellt. Auch wenn dies in der Praxis nicht immer der Fall sein muss: es besteht natürlich ein gewisser Verdacht, dass dieser Arzt eine Beurteilung im Sinne der Versicherungsgesellschaft vornimmt.

Ich finde die passende Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie

Insgesamt zeigt sich also: beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es viele Details zu beachten. Kommt es zu einer Rentenzahlung, fallen die Leistungen, die durch die Berufsunfähigkeitsversicherung erbracht werden, hoch aus. Aus diesem Grund sollten Sie sich vor dem Vertragsabschluss von mir in Eberswalde (Barnim) beraten lassen. Ich weise Sie gerne auf sämtliche Fallstricke hin, die beim Vertragsabschluss beachtet werden müssen – damit ein plötzlicher Schicksalsschlag nicht auch zu finanziellen Einbußen führt.

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