Mitarbeiter absichern, Unternehmensattraktivität steigern

Das deutsche Rentensystem stützt sich auf drei Säulen: die gesetzliche Altersvorsorge, die private Altersvorsorge und die betriebliche Altersvorsorge. Letztere wurde in den vergangenen Jahren durch diverse Gesetzesänderungen gestärkt, steuerliche Anreize machen den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge besonders attraktiv.

Auch die betriebliche Krankenversicherung können Sie dazu nutzen, um die medizinische Versorgung zu verbessern.

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Betriebliche Altersvorsorge: Steuerlast senken, für das Alter vorsorgen

Die betriebliche Altersvorsorge, umgangssprachlich oft als Betriebsrente bezeichnet, stellt eine Zusatzrente dar. Wie der Name schon zu erkennen gibt, wird die Police über den Arbeitgeber abgeschlossen. Das Unternehmen kann dabei die Beiträge zu dieser Rente leisten; ebenso ist es aber möglich, dass Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts für die Betriebsrente einsetzen. Die sogenannte Entgeltumwandlung hat den Vorteil, dass weniger Steuern und Sozialabgaben zu leisten sind – Ihre Abgaben richten sich nach dem Bruttogehalt, welches durch die betriebliche Altersvorsorge etwas sinkt. Auch Ihr Unternehmen spart dadurch Sozialabgaben, weil diese zur Hälfte vom Arbeitgeber finanziert werden. Nicht selten wird es deshalb so gehandhabt, dass der Arbeitgeber diese Einsparungen nutzt, um seinerseits einen weiteren Beitrag zur Zusatzrente zu leisten.

Derzeit haben etwa 18 Millionen Deutsche einen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge, genutzt wird sie allerdings nur von rund der Hälfte. Dabei können alle Beteiligten profitieren: Arbeitnehmer sorgen für das Alter vor und reduzieren die Steuerlast; das Unternehmen kann sich als attraktiver Arbeitgeber präsentieren und seinerseits Sozialbeiträge reduzieren. Voraussetzung ist allerdings, dass die Beträge sinnvoll gewählt werden und die Steuerersparnis somit maximal ausfällt. Sie sollten beachten, dass zwar die Last der Einkommensteuer sinkt, die Rente aber später versteuert werden muss. Gerne berate ich Sie in allen Aspekten, die Sie zum Thema betriebliche Altersvorsorge berücksichtigen sollten – unabhängig von der Frage, ob Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Rat beim Abschluss der richtigen Police suchen.

Betriebliche Krankenversicherung: medizinische Leistungen für Ihre Mitarbeiter erhöhen

Die betriebliche Krankenversicherung ermöglicht es gesetzlich krankenversicherten Mitarbeitern, eine verbesserte Vorsorge in Anspruch zu nehmen. Von der gestiegenen Qualität der medizinischen Versorgung profitieren übrigens auch Sie als Arbeitgeber: in Zeiten des demographischen Wandels und einer in vielen Unternehmen älter werdenden Belegschaft können Sie so Ihren Beitrag dazu leisten, dass die Zahl der Krankentage nicht weiter ansteigt. Gleichzeitig erhöhen Sie durch dieses Angebot auch die Attraktivität als Arbeitgeber, was einen positiven Effekt auf die Mitarbeiterbindung hat.

Die betriebliche Krankenversicherung funktioniert so, dass der Arbeitgeber zunächst Angebote unterschiedlicher Versicherungsunternehmen einholt. Bei dieser Aufgabe bin ich Ihnen gerne behilflich und vergleiche Leistungen und Kosten der verschiedenen Tarife. Sie können nach der Auswahl eines Angebotes einen Kollektivvertrag abschließen, durch den Sie entweder die gesamte Belegschaft oder eine bestimmte Gruppe versichern. Diese Gruppe sollte aus tariflichen Gründen homogen sein; beispielsweise indem Sie sämtliche Führungskräfte auswählen. Für bestimmte Zusatzleistungen, die das System der gesetzlichen Krankenversicherung ergänzen, zahlen Sie als Arbeitgeber die Beiträge. Sie bleiben dabei auch Vertragspartner für die betriebliche Krankenversicherung. Nicht nur Sie, sondern auch der Arbeitnehmer profitiert durch die betriebliche Krankenversicherung. Der verbesserte Gesundheitsschutz ermöglicht einen Status als Privatpatient, wodurch viele Vorsorgeleistungen finanziert werden und nur ein geringer Eigenanteil geleistet werden muss. Zudem kann von einer sicheren Aufnahme in die Krankenkasse ausgegangen werden, die nicht von möglichen Vorerkrankungen oder einer individuellen Gesundheitsprüfung abhängt. Allerdings müssen Sie als Arbeitgeber einige Bedingungen erfüllen, um die betriebliche Krankenversicherung abzuschließen:

  • die Versicherung muss für eine Mindestanzahl von Mitarbeitern abgeschlossen werden, je nach Größe des Unternehmens sind dies 5 oder 10 Personen
  • geringfügig Beschäftigte und Leiharbeiter sind von der Police ausgeschlossen

Insgesamt handelt es sich hierbei auch um ein sinnvolles Instrument, um die eigenen Mitarbeiter zu motivieren. Während eine Lohnerhöhung dazu führt, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil des Geldes direkt wieder an das Finanzamt weitergelteitet werden muss, können die Beschäftigten hier direkt durch eine verbesserte Gesundheitsversorgung profitieren. Sie haben Fragen zum Thema betriebliche Altersvorsorge oder betriebliche Krankenversicherung? Sprechen Sie mich einfach an – gerne vereinbaren wir zeitnah einen Gesprächstermin.

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