Mitarbeiter absichern und als Arbeitgeber attraktiver werden

Mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter beim Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge unterstützen. Durch die steuerliche Förderung und – je nach Gestaltung – Arbeitgeberzuschüsse kann die bAV ein wichtiger Bestandteil der Mitarbeitervergütung sein.

Auch eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern zusätzliche Gesundheitsleistungen zur Verfügung zu stellen. Je nach Tarif können beispielsweise Leistungen für Zahnersatz, Vorsorge, Sehhilfen oder ein frei verwendbares Gesundheitsbudget vereinbart werden.

Für Unternehmen können bAV und bKV zugleich interessante Instrumente sein, um Mitarbeiter zu gewinnen, langfristig zu binden und zusätzliche Benefits neben dem Gehalt anzubieten.

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Betriebliche Altersvorsorge: mit Entgeltumwandlung fürs Alter vorsorgen

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ermöglicht Arbeitnehmern, über den Arbeitgeber eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen. Die Finanzierung kann durch den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer oder gemeinsam erfolgen. Bei der sogenannten Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts für die betriebliche Altersvorsorge verwendet.

Für Arbeitnehmer besteht grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung. Bei bestimmten Durchführungswegen können Beiträge innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Im Jahr 2026 sind bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds Beiträge bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei; die Sozialversicherungsfreiheit ist auf 4 % begrenzt.

Soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart, muss er grundsätzlich 15 % des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss an die Versorgungseinrichtung weiterleiten. Tarifvertragliche Regelungen können hiervon abweichen.

Ob und in welcher Höhe eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll gestaltet werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben dem Beitrag und dem Arbeitgeberzuschuss sollten unter anderem die Kosten des Vertrages, die gewählte Anlageform sowie die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung berücksichtigt werden. Auch die spätere Besteuerung der Leistungen und mögliche Auswirkungen einer sozialversicherungsfreien Entgeltumwandlung auf Ansprüche aus der gesetzlichen Sozialversicherung gehören in die Betrachtung.

Als Versicherungsmakler unterstütze ich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Auswahl und Gestaltung einer passenden betrieblichen Altersvorsorge. Die Beratung ist persönlich in Berlin oder deutschlandweit online möglich.

Betriebliche Krankenversicherung: zusätzliche Gesundheitsleistungen für Mitarbeiter

Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzliche Gesundheitsleistungen anbieten und damit den bestehenden Krankenversicherungsschutz ergänzen. Je nach gewähltem Tarif können beispielsweise Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen, Heilpraktiker, Arznei- und Hilfsmittel oder ein frei verwendbares Gesundheitsbudget versichert werden.

Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen. Dabei kann entweder die gesamte Belegschaft oder eine nach objektiven Kriterien definierte Mitarbeitergruppe versichert werden. Welche Mindestgröße erforderlich ist und zu welchen Bedingungen Mitarbeiter aufgenommen werden können, hängt vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab.

Ein wesentlicher Vorteil vieler bKV-Konzepte besteht darin, dass Mitarbeiter im Rahmen eines Kollektivvertrages ohne oder mit vereinfachter Gesundheitsprüfung aufgenommen werden können. Je nach Anbieter können zudem Familienangehörige oder ausgeschiedene Mitarbeiter die Möglichkeit erhalten, den Versicherungsschutz auf eigene Kosten fortzuführen.

Für Arbeitgeber kann die betriebliche Krankenversicherung gleichzeitig ein attraktiver Mitarbeiter-Benefit sein. Sie kann dazu beitragen, das Unternehmen im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter zu positionieren und die Mitarbeiterbindung zu unterstützen.

Bei der Auswahl einer bKV sollten nicht nur Beitrag und Leistungsumfang berücksichtigt werden. Auch Aufnahmeregelungen, Mindestgruppengrößen, versicherbare Personenkreise, Wartezeiten, Budgethöhen und Regelungen beim Ausscheiden aus dem Unternehmen können sich zwischen den Anbietern deutlich unterscheiden.

Als Versicherungsmakler unterstütze ich Unternehmen bei der Auswahl und Gestaltung einer passenden betrieblichen Krankenversicherung und vergleiche dafür die Angebote verschiedener Versicherer. Die Beratung ist persönlich in Berlin oder deutschlandweit online möglich.

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