Betriebliche Krankenversicherung: zusätzliche Gesundheitsleistungen für Mitarbeiter
Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzliche Gesundheitsleistungen anbieten und damit den bestehenden Krankenversicherungsschutz ergänzen. Je nach gewähltem Tarif können beispielsweise Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen, Heilpraktiker, Arznei- und Hilfsmittel oder ein frei verwendbares Gesundheitsbudget versichert werden.
Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen. Dabei kann entweder die gesamte Belegschaft oder eine nach objektiven Kriterien definierte Mitarbeitergruppe versichert werden. Welche Mindestgröße erforderlich ist und zu welchen Bedingungen Mitarbeiter aufgenommen werden können, hängt vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab.
Ein wesentlicher Vorteil vieler bKV-Konzepte besteht darin, dass Mitarbeiter im Rahmen eines Kollektivvertrages ohne oder mit vereinfachter Gesundheitsprüfung aufgenommen werden können. Je nach Anbieter können zudem Familienangehörige oder ausgeschiedene Mitarbeiter die Möglichkeit erhalten, den Versicherungsschutz auf eigene Kosten fortzuführen.
Für Arbeitgeber kann die betriebliche Krankenversicherung gleichzeitig ein attraktiver Mitarbeiter-Benefit sein. Sie kann dazu beitragen, das Unternehmen im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter zu positionieren und die Mitarbeiterbindung zu unterstützen.
Bei der Auswahl einer bKV sollten nicht nur Beitrag und Leistungsumfang berücksichtigt werden. Auch Aufnahmeregelungen, Mindestgruppengrößen, versicherbare Personenkreise, Wartezeiten, Budgethöhen und Regelungen beim Ausscheiden aus dem Unternehmen können sich zwischen den Anbietern deutlich unterscheiden.
Als Versicherungsmakler unterstütze ich Unternehmen bei der Auswahl und Gestaltung einer passenden betrieblichen Krankenversicherung und vergleiche dafür die Angebote verschiedener Versicherer. Die Beratung ist persönlich in Berlin oder deutschlandweit online möglich.