Auf Deckungssummen achten
Auch auf die Leistungen sollte geachtet werden: zwar schreibt der Gesetzgeber eine Mindestdeckung vor, die bei reinen Vermögensschäden 50.000 Euro beträgt, bei Sachschäden 1,12 Millionen Euro und bei Personenschäden 7,5 Millionen Euro. In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass diese Deckungssummen nicht immer ausreichend sind. Wird eine Person bei einem Unfall schwer verletzt, müssen nicht nur die Behandlungskosten, sondern vielleicht sogar eine lebenslange Invaliditätsrente durch die Kfz-Versicherung gezahlt werden. Ratsam ist es daher, die von vielen Versicherern angebotene pauschale Deckungssumme in Höhe von 50 oder gar 100 Millionen Euro in Anspruch zu nehmen. Reichen die Deckungssummen nicht, müsste der darüberhinausgehende Schaden nämlich aus Ihrer eigenen Tasche bezahlt werden – in unbegrenzter Höhe.
Teilkasko: Schutz vor Glasbruch und Diebstahl
Im Rahmen der Kfz-Versicherung kann natürlich auch das eigene Fahrzeug geschützt werden. Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden wie Glasbruch, beispielsweise durch einen Steinschlag, und reguliert Wildunfälle. Hierbei sollte aber darauf geachtet werden, dass auch Haarwild eingeschlossen ist – obligatorisch ist dies nämlich nicht. Gleichzeitig auch bei einem Diebstahl wird durch die Teilkaskoversicherung der Zeitwert des Fahrzeugs ersetzt. Gewissermaßen haftet diese Kfz-Versicherung dann, wenn die Schäden weder durch die Haftpflichtversicherung eines Dritten ersetzt werden noch durch eigenes Verschulden entstanden sind.
Vollkasko kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf
Die Vollkaskoversicherung ist deutlich teurer als die Teilkasko, dafür ersetzt diese Kfz-Versicherung aber auch sämtliche Schäden am eigenen Fahrzeug, sofern diese nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden. Verursachen Sie also einen Unfall, zahlt die Haftpflichtversicherung für die Schäden am gegnerischen Fahrzeug; die eigene Vollkaskoversicherung kommt für die Reparatur am eigenen Auto auf. Sofern Sie Ihr Fahrzeug finanzieren, ist eine Vollkaskoversicherung sogar notwendig. Die finanzierende Bank wird eine solche Kfz-Versicherung fordern, weil das Fahrzeug als Kreditsicherheit gilt. Würden Sie einen Unfall verursachen, der zu einem Totalschaden führt, wäre der Kfz-Kredit nicht mehr abgesichert.
Ich finde die passende Kfz-Versicherung für Sie
Neben dem notwendigen Vergleich der Kfz-Versicherung gibt es eine Vielzahl von Instrumenten, um die Kosten zu senken. So sollte bei einem älteren Fahrzeug überprüft werden, ob eine Vollkaskoversicherung in Anbetracht des geringen Fahrzeugwertes überhaupt noch notwendig ist. Auch eine Erhöhung der Selbstbeteiligung kann sinnvoll sein, um die Prämienbelastung zu verringern. In Fragen zur Kfz-Versicherung stehe ich in Eberswalde (Barnim) gerne als kompetenter Ansprechpartner bereit und finde für Ihre Bedürfnisse die passende Police.