Wichtige Policen zum Schutz des Eigenheims

Die eigenen vier Wände bieten uns Geborgenheit, im Falle des Eigenheims handelt es sich wohl um das größte Projekt unseres Lebens. Durch Naturgewalten oder Feuer ist das eigene Zuhause allerdings bedroht; durch einen Einbruch können teure Wertgegenstände geraubt werden. Eine Hausratversicherung schützt ebenso wie eine Wohngebäudeversicherung vor diesen Gefahren. Was sollten Sie zum Abschluss dieser wichtigen Versicherungsverträge wissen?

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Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung: wo liegen die Unterschiede?

Die Hausratversicherung schützt sämtliche Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die beweglich sind. Mit beweglich ist in diesem Fall gemeint, dass Sie nicht fest montiert wurden. Üblicherweise zählt dazu alles, was Sie an Möbeln und elektronischen Geräten in der Wohnung haben. Auch wichtige Dokumente, Schmuck, Bargeld oder gar Lebensmittel sind versichert. Für die Einbauküche gilt dies allerdings ebenso wenig, wie für Türen oder beispielsweise die Heizungsanlage. Hierfür kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Die Police übernimmt nicht nur den Schutz von befestigten Einrichtungsgegenständen, die Leistungen im Schadensfall umfassen natürlich auch das Gebäude selbst. Darunter fallen auch Dach und Fensterscheiben. Insgesamt lässt sich also feststellen, dass sich Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung ergänzen. Wenn Sie ein Eigenheim besitzen, werden beide Policen in jedem Fall benötigt. Sind Sie Mieter einer Wohnung, ist hingegen nur die Hausratversicherung sinnvoll. Für Schäden am Gebäude muss die Versicherung des Vermieters aufkommen.

Kauf oder Bau des Eigenheims: Wohngebäudeversicherung obligatorisch

Die Wohngebäudeversicherung ist nicht nur sinnvoll, sondern häufig auch unverzichtbar. Wenn Sie Bauherr werden möchten oder ein Haus kaufen, wird dieses üblicherweise über einen Immobilienkredit finanziert. Als Sicherheit für diesen Kredit steht das Haus – und genau diese Sicherheit ist in Gefahr, wenn es beispielsweise durch ein Feuer vollkommen zerstört wird. Wenn Sie in einer solchen Situation keine Wohngebäudeversicherung hätten, wäre die Situation natürlich höchst problematisch: Sie müssten sich gleichzeitig nach einer neuen Unterkunft umsehen und den Kredit tilgen.

Welche Gefahren sind versichert?

Natürlich ist sowohl für die Hausratversicherung wie auch für die Wohngebäudeversicherung die Frage entscheidend, wann die Police tatsächlich für entstandene Schäden aufkommt. Üblicherweise sind folgende Gefahren versichert:

  • Feuer
  • Blitzschlag
  • Explosionen
  • Wasserschäden durch Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel

Bei der Hausratversicherung kommt noch die Einbruchgefahr hinzu. Darüber hinaus verfügt diese Police üblicherweise auch über eine Außenversicherung. Dann sind Ihre Wertgegenstände auch außerhalb der Wohnung versichert. Angenommen, Sie befinden sich auf einer Reise, in Ihr Hotelzimmer wird eingebrochen und die Geldbörse wird gestohlen. In einer solchen Situation würde die heimische Hausratversicherung den entstandenen Schaden übernehmen. Auf einige spezielle Klauseln sollte aber geachtet werden: auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit sollte die Versicherung beispielsweise verzichten. Dies bedeutet, dass die Versicherung auch dann zahlt, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Dabei könnte es sich beispielsweise um einen Brand handeln, der durch unbeaufsichtigt brennende Kerzen entstanden ist. Auch wer Spül- oder Waschmaschine beim Verlassen der Wohnung nicht abschaltet, könnte der groben Fahrlässigkeit bezichtigt werden, wenn es infolgedessen zu einem Schaden kommt. Zudem müssen natürlich die Deckungssummen überprüft und sinnvoll angesetzt werden.

Wohngebäudeversicherung: welche Zusatzleistungen werden benötigt?

Bei der Wohngebäudeversicherung gibt es eine Reihe von Zusatzleistungen, die als Deckungserweiterungen bezeichnet werden. Zu diesen Erweiterungen zählt beispielsweise die Kostenübernahme für Abbruch- und Aufräumarbeiten. Wird das Haus, beispielsweise nach einem Feuer, vollständig zerstört, müssen die Grundmauern abgerissen werden. Die Kosten dafür betragen schnell einige 1000 Euro – und werden von einer Wohngebäudeversicherung nicht immer übernommen. Aus diesem Grund sollte der Schutz in jedem Fall individuell gestaltet werden. Dasselbe gilt für die Versicherung der Heizung. Eine moderne und komplexe Heizungsanlage verfügt über eine elektronische Steuerung, die durch einen Blitzeinschlag und die folgende Überspannung schnell beschädigt werden kann. Auch solche Leistungen sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung nicht obligatorisch mitversichert.

Beratung vom Fachmann – Unterversicherung vermeiden

Bei beiden Policen zeigt sich: sowohl die Deckungssummen wie auch die konkrete Ausgestaltung der Leistungen sollte ganz individuell überprüft werden. Ansonsten besteht bei Ihnen das Risiko, dass Sie für einen unnötigen Versicherungsschutz zu hohe Beiträge zahlen, oder es zu einer Unterversicherung kommt – die dann im Schadensfall hohe Kosten verursacht. Sprechen Sie mich einfach an. Gerne finde ich in Eberswalde (Barnim) die passende Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung für Ihren Bedarf.

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