Hausrat und Wohngebäude richtig absichern

Das eigene Zuhause und der darin befindliche Hausrat stellen häufig erhebliche Vermögenswerte dar. Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder weitere Naturgefahren können deshalb schnell hohe Kosten verursachen. Auch Einbruchdiebstahl kann erhebliche finanzielle Folgen haben.

Dabei erfüllen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung unterschiedliche Aufgaben: Während die Hausratversicherung grundsätzlich das bewegliche Eigentum innerhalb des Haushalts absichert, schützt die Wohngebäudeversicherung das Gebäude und seine fest mit ihm verbundenen Bestandteile.

Welche Gefahren und Leistungen tatsächlich versichert sind, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Neben den regulären Angeboten verschiedener Versicherungsgesellschaften habe ich Zugang zu speziellen Deckungs- und Sonderkonzepten, die nicht über jeden Vertriebsweg erhältlich sind. Dadurch können je nach Risiko zusätzliche oder weitergehende Absicherungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Entscheidend ist deshalb nicht allein der Beitrag, sondern vor allem, welcher Versicherungsschutz tatsächlich zum Gebäude, zum Hausrat und zu Ihrer persönlichen Situation passt.

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Hausrat- und Wohngebäudeversicherung: Wo liegen die Unterschiede?

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung schützen unterschiedliche Vermögenswerte. Vereinfacht gesagt versichert die Hausratversicherung alles, was Sie bei einem Umzug grundsätzlich mitnehmen könnten. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik und viele weitere persönliche Gegenstände. Auch Wertsachen, Bargeld oder Fahrräder können im Rahmen der jeweiligen Versicherungsbedingungen und Entschädigungsgrenzen mitversichert sein.

Die Wohngebäudeversicherung schützt dagegen das Gebäude selbst sowie die fest mit ihm verbundenen Bestandteile. Dazu gehören beispielsweise Dach, Fenster, Türen, Heizungsanlage sowie fest installierte Sanitär- und Elektroeinrichtungen.

Bei bestimmten Sachen – etwa Einbauküchen, individuell angefertigten Einbaumöbeln oder nachträglich eingebauten Bestandteilen – kann die Zuordnung von den Eigentumsverhältnissen, der Art des Einbaus und den jeweiligen Versicherungsbedingungen abhängen.

Für Eigentümer eines selbst genutzten Hauses sind Hausrat- und Wohngebäudeversicherung deshalb zwei voneinander getrennte Absicherungen, die sich sinnvoll ergänzen können. Mieter benötigen dagegen keine eigene Wohngebäudeversicherung für das gemietete Gebäude; hierfür ist grundsätzlich der Gebäudeeigentümer zuständig.

Wohngebäudeversicherung beim Kauf oder Bau einer Immobilie

Ein Wohngebäude stellt für die meisten Eigentümer einen erheblichen Vermögenswert dar. Schäden durch beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel können entsprechend hohe finanzielle Folgen haben. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden sollen.

Bei finanzierten Immobilien spielt die Wohngebäudeversicherung außerdem für den Kreditgeber eine wichtige Rolle. Banken können im Rahmen der Immobilienfinanzierung den Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes verlangen, da das Gebäude regelmäßig als Sicherheit für das Darlehen dient.

Entscheidend ist dabei nicht nur, dass eine Wohngebäudeversicherung vorhanden ist. Versicherungssumme beziehungsweise vereinbartes Entschädigungsmodell, versicherte Gefahren, Selbstbeteiligungen und Leistungsumfang sollten zum jeweiligen Gebäude passen.

Welche Gefahren sind versichert?

Welche Schäden eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung übernimmt, richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Zu den klassischen versicherten Gefahren gehören insbesondere:

  • Feuer, Blitzschlag und Explosion
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • bei der Hausratversicherung zusätzlich insbesondere Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch

Bei der Hausratversicherung kann der Versicherungsschutz über die sogenannte Außenversicherung auch vorübergehend außerhalb der eigenen Wohnung bestehen – beispielsweise auf Reisen. Umfang, Dauer und Entschädigungsgrenzen unterscheiden sich jedoch je nach Tarif.

Elementarversicherung: Schutz vor weiteren Naturgefahren

Ein besonders wichtiger Bestandteil des Versicherungsschutzes ist für mich die Absicherung gegen Elementarschäden beziehungsweise weitere Naturgefahren. Eine Wohngebäudeversicherung sollte deshalb nicht betrachtet werden, ohne gleichzeitig den Elementarschutz zu prüfen.

Die Elementarversicherung kann – abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen – unter anderem Schäden durch Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch absichern.

Gerade Starkregen und Überschwemmungen können auch Gebäude betreffen, die nicht unmittelbar an einem Fluss oder in einem klassischen Hochwassergebiet liegen. Deshalb gehört die Elementardeckung für mich zu den wesentlichen Punkten bei der Beratung zu einer Wohngebäudeversicherung.

Auch bei der Hausratversicherung kann der Einschluss von Elementarschäden sinnvoll sein, damit neben dem Gebäude auch der darin befindliche Hausrat gegen entsprechende Naturgefahren abgesichert werden kann.

Auf die Leistungen und Versicherungsbedingungen im Detail achten

Bei einer Wohngebäudeversicherung kommt es nicht nur darauf an, welche Gefahren grundsätzlich versichert sind. Ebenso entscheidend ist, wie leistungsstark die Versicherungsbedingungen ausgestaltet sind.

Zu den wichtigen Qualitätsmerkmalen können beispielsweise eine Innovationsklausel und eine Best-Leistungs-Garantie gehören.

Eine Innovationsklausel kann dafür sorgen, dass zukünftige Verbesserungen der Versicherungsbedingungen auch für einen bereits bestehenden Vertrag gelten, ohne dass hierfür ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss. Umfang und Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Tarif.

Eine Best-Leistungs-Garantie kann den Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen erweitern, wenn ein anderer Versicherer am deutschen Markt für einen vergleichbaren Schaden einen weitergehenden Versicherungsschutz bietet. Auch hier kommt es auf die genaue Formulierung sowie mögliche Einschränkungen und Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen an.

Darüber hinaus sollte unter anderem auf grobe Fahrlässigkeit, Überspannungsschäden, Ableitungsrohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks, Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen sowie Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten geachtet werden. Auch moderne Gebäudetechnik wie Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Wallboxen sollte bei der Gestaltung des Versicherungsschutzes berücksichtigt werden.

Versicherungsschutz individuell gestalten und Unterversicherung vermeiden

Bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen kommt es nicht allein auf den Beitrag an. Entscheidend ist, dass Versicherungsumfang und Entschädigungsleistung zum tatsächlichen Risiko passen und im Schadenfall keine unerwarteten Deckungslücken entstehen.

Neben den regulären Tarifen verschiedener Versicherungsgesellschaften habe ich Zugang zu speziellen Deckungs- und Sonderkonzepten, die nicht über jeden Vertriebsweg erhältlich sind. Dadurch können je nach Gebäude und persönlicher Situation zusätzliche oder weitergehende Absicherungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Für mich gehören insbesondere der Einschluss von Elementarschäden, leistungsstarke Versicherungsbedingungen sowie Qualitätsmerkmale wie Innovationsklauseln und Best-Leistungs-Garantien zu den Punkten, die bei einem Vergleich berücksichtigt werden sollten.

Als Versicherungsmakler unterstütze ich Sie dabei, Leistungen und Bedingungen verschiedener Angebote zu vergleichen und einen passenden Versicherungsschutz zusammenzustellen. Die Beratung ist persönlich in Berlin oder deutschlandweit online möglich.

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