Grundabsicherung gegen Einkommensverlust

Die Unfallversicherung gehört zu den wichtigsten Policen überhaupt: insbesondere bei erhöhtem Unfallrisiko ist die private Absicherung beinahe unverzichtbar, weil die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung überschaubar ausfallen. Kommt es zu einer dauerhaften Invalidität, wird lediglich eine Erwerbsminderungsrente gezahlt, die eine Beibehaltung des vorherigen Lebensstandards kaum ermöglicht. Bei der privaten Versicherung lässt sich hingegen mit dem Versicherer vereinbaren, welche Summen gezahlt werden. Welche Leistungen erhalten Sie darüber hinaus, worauf sollte beim Vertragsabschluss geachtet werden?

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Gesetzliche Unfallversicherung: unzureichende Leistungen

Für die meisten Menschen ist der erlernte Beruf die wirtschaftliche Lebensgrundlage. Kann dieser Beruf einmal aufgrund eines Unfalls nicht mehr ausgeübt werden, sind die Konsequenzen entsprechend dramatisch – häufig droht der soziale Abstieg. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt zwar sämtliche Kosten, die in Verbindung mit einer Genesung entstehen, Letztere ist allerdings nicht mehr in jedem Fall möglich. Kommt es zu einer dauerhaften Invalidität, wird nur eine Erwerbsminderungsrente gezahlt. Abgesehen davon, dass diese Erwerbsminderungsrente gering ausfällt, wird sie nur in voller Summe gezahlt, wenn nicht mehr 3 Stunden täglich gearbeitet werden kann; eine teilweise Zahlung ist bei einer Arbeitsfähigkeit von 3 bis 6 Stunden vorgesehen. Selbst bei dieser Summe handelt es sich im Optimalfall nur um ein Drittel des letzten Einkommens. Dabei steht zudem nicht die Ausübung des erlernten Berufs im Vordergrund, sondern die theoretische Möglichkeit, überhaupt arbeiten zu können – was in der Praxis meist wenig hilfreich ist.

Persönlichen Leistungsbedarf ermitteln: ich helfe gerne weiter

Eine private Unfallversicherung zahlt hingegen eine vereinbarte Summe beim Eintreten einer Invalidität. Anhand dieser Summe und dem persönlichen Unfallrisiko berechnen sich die Prämien für die Police. Häufig werden bei der Festlegung der Invaliditätsleistungen allerdings Fehler gemacht und die Rente wird zu niedrig festgelegt. Pauschale Empfehlungen zur Höhe der Invaliditätsleistung lassen sich nicht geben, weil die persönliche wirtschaftliche Situation samt sämtlicher Verbindlichkeiten betrachtet werden muss, um den individuellen Bedarf zu ermitteln. In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, wie die private Unfallversicherung in Ihrem Fall konkret ausgestaltet sein sollte. Weiterhin ist es ratsam, eine sogenannte Beitragsdynamik zu vereinbaren. Darunter wird eine regelmäßige Anhebung der Beiträge und damit auch der Leistungen verstanden, die dafür sorgt, dass ein Inflationsausgleich stattfindet. Zudem ist ein umfassender Vergleich der unterschiedlichen Angebote und Leistungen sinnvoll, denn der persönlich zu zahlende Beitrag hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Zur Prämiengrundlage zählen neben den Leistungen auch die berufliche Tätigkeit nach Gefahrenklasse sowie die Altersklasse. Das individuelle Risiko wird von den Versicherern aber unterschiedlich bewertet, sodass wir durch einen umfangreichen Vergleich die beste Versicherung für Sie finden.

Umfangreiche Leistungen

Ein wesentlicher Unterschied zwischen der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung liegt auch im Versicherungsumfang. Während die gesetzliche Police auf Arbeitsunfälle beschränkt ist, zahlt die private Versicherung auch bei Unfällen, die sich in der Freizeit ereignen. Weil sich statistisch gesehen etwa 77% aller Unfälle in der Freizeit zutragen, erhöht sich der Versicherungsschutz damit ganz beträchtlich.

Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Unterschied zwischen Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung liegt darin, dass Letztere auch dann Leistungen erbringt, wenn eine Krankheit die Ursache für die Arbeitsunfähigkeit darstellt. Eine Unfallversicherung stellt aber keinen Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Sie kann nur eine Ergänzung sein. Bei Personen, die aus unterschiedlichen Gründen – zum Beispiel Ablehnung bei vorhandener Erkrankung oder unbezahlbare Prämie durch ein hohes Berufsrisiko – in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind, ist die Unfallversicherung eine günstige Alternative bei der Absicherung des Einkommens. Damit ist die Unfallversicherung eine unverzichtbare Grundabsicherung.

Häufig Teilinvalidität: komplizierte Leistungsberechnung

Die meisten Unfälle enden glücklicherweise nicht in einer sogenannten Vollinvalidität, welche eine Arbeitsaufnahme auch für wenige Stunden am Tag nahezu unmöglich macht. Glücklicherweise wird bei den meisten Schadenfällen nur eine Teilinvalidität von einigen Prozent festgestellt. Es gibt viele Versicherte, die nur eine Police mit einer geringen Grundsumme vereinbart haben, was in einem Leistungsfall mit geringerer Invalidität auch zu geringen Leistungen führt. Es empfiehlt sich, eine hohe Grundsumme mit einer ausreichenden Progression zu vereinbaren. Die Grundsumme sollte auf das Einkommen abgestimmt sein, sodass Sie im Leistungsfall auch ausreichende Leistungen erhalten. Progression bedeutet eine höhere Leistung bei höherer Invalidität, das heißt, dass man bis 25 % Invalidität eine prozentual anteilige Leistung von der Grundsumme erhält und diese dann ab 25 % Invalidität progressiv ansteigt. Bei einer Vollinvalidität von 100 % bekommt man, bei einer vereinbarten Progression von 500 %, das Fünffache der Grundsumme ausgezahlt. Ohne Erfahrung und eine umfangreiche Beratung ist es kaum möglich, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Grundsumme und Progression zu finden. Ich berate Sie in Eberswalde (Barnim) auch bei derart komplizierten Beitrags- und Leistungsberechnungen, damit Sie einen günstigen und gleichzeitig leistungsstarken Tarif finden – und wirtschaftlich vor den häufig schwerwiegenden Folgen eines Unfalls geschützt sind. Sprechen Sie mich einfach an, ich freuen mich über Ihre Kontaktaufnahme!

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