Familie kostenfrei mitversichert
Die Leistungen, die die Krankenversicherung für Sie und Ihre Familie erbringt, hängt übrigens nicht von der Höhe der gezahlten Beiträge ab. Wie bereits erwähnt, wird die Beitragshöhe nach der Einkommenshöhe berechnet, sodass Bezieher hoher Einkommen auch einen größeren Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten. Diese Beiträge sind allerdings gedeckelt. Da es sich um eine solidarische Krankenversicherung handelt, gibt es hinsichtlich der medizinischen Versorgung aber keine Unterschiede. In der vom Gesetzgeber gewollten Solidarität liegt auch der Grund, dass Sie nicht einfach auf eine Krankenversicherung verzichten dürfen. Sie können den Arzt frei wählen, Ehepartner und Kinder sind ohne zusätzliche Kosten mitversichert.
Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Ehepartner selbst nicht erwerbstätig ist und damit keine eigenen Beiträge zur Krankenversicherung zahlt. Wer sich nicht gesetzlich versichern muss Prinzipiell sind Sie also verpflichtet, sich über eine gesetzliche Krankenkasse versichern zu lassen.
Private Krankenversicherung als Alternative?
Es gibt allerdings einige Fälle, in denen prinzipiell auch die Möglichkeit besteht, eine private Krankenversicherung abzuschließen:
- Arbeitnehmer und Angestellte, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreiten, dürfen sich auch privat versichern. Derzeit muss das Bruttoeinkommen jährlich 57.600 Euro übersteigen, damit dies zulässig ist. Die entsprechenden Beträge werden regelmäßigen Zeitabständen angepasst.
- Selbständige, Freiberufler und Existenzgründer
- Beamte, Beamtenanwärter, Angestellte im öffentlichen Dienst
- Studierende, die nicht mehr familienversichert sind
Bis zum 25 Lebensjahr sind Studenten und Studentinnen üblicherweise kostenfrei familienversichert, sofern noch kein eigenes Einkommen vorliegt, welches bestimmte Grenzen überschreitet. Danach besteht die Möglichkeit, sich entweder über die gesetzliche Krankenversicherung zu versichern oder in das System der privaten Krankenversicherung zu wechseln. Für die gesetzliche Krankenversicherung kann dann ein ermäßigter Studententarif in Anspruch genommen werden. Dennoch ist es möglich, dass die Beiträge für die private Krankenversicherung kaum höher ausfallen. Der Grund: die privaten Krankenversicherer berechnen die Beiträge nicht nach der Einkommenshöhe, sondern nach dem Risiko eines Leistungseintritts. Teure und langwierige Erkrankungen sind bei jungen Menschen vergleichsweise selten, sodass hier besonders günstige Tarife gewährt werden. Sie sollten sich allerdings für die richtige Krankenkasse entscheiden – und bei dieser Entscheidung helfen ich Ihnen in Eberswalde (Barnim) gerne weiter!